Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, mĂĽssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Kontakt

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge fĂĽr die leiblichen Eltern des Kindes fĂĽhrt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge fĂĽr die Adoptiveltern fĂĽhrt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag fĂĽr das Kind fĂĽhrt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

keine

keine

keiner

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 27 Feststellung und Ă„nderung des Personenstandes, sonstige FortfĂĽhrung

keine

25.03.2025 Innenministerium Baden-WĂĽrttemberg

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes